Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 

Wir übernehmen alle Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV

während der Planung:

  • Einteilung der Arbeiten und Bemessung der Ausführungszeiten gemäß 
    § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Zusammenstellung der erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

 während der Ausführung:

  • Koordination der Anwendung des § 4 des Arbeitsschutzgesetz
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Organisation der Zusammenarbeit der Unternehmen
  • Überwachung der Unternehmen

 

aktuelle Projekte

  • Betreutes Wohnen, Stuttgart
  • Förderzentrum mit Verwaltung, Stuttgart