Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Wir übernehmen alle Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV
während der Planung:
- Einteilung der Arbeiten und Bemessung der Ausführungszeiten gemäß
§ 4 Arbeitsschutzgesetz
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Zusammenstellung der erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
während der Ausführung:
- Koordination der Anwendung des § 4 des Arbeitsschutzgesetz
- Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Organisation der Zusammenarbeit der Unternehmen
- Überwachung der Unternehmen
aktuelle Projekte
- Betreutes Wohnen, Stuttgart
- Förderzentrum mit Verwaltung, Stuttgart