Als Architekt und SiGeKo mit Fachkunde nach TRGS 519, 521 und 524 begleite ich Bauherren bei der Planung und Umsetzung von Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen mit Gefahrstoffen in Bestandsgebäuden. Mein Schwerpunkt liegt auf der Erstellung technisch sauberer, rechtssicherer und klar strukturierter Planungsvorgaben für Schadstoffe wie Asbest, KMF, PAK, PCB, PCP sowie weitere kontaminierte Baustoffe.

Ich übernehme dabei keine Aufgaben des Sanierungsunternehmers, sondern definiere die erforderlichen Rahmenbedingungen, Schnittstellen und Qualitätsanforderungen, damit die Sanierung sicher, regelkonform und nachvollziehbar durchgeführt werden kann.

 

Dabei kann das Leistungsbild folgendermaßen definiert werden:

1. Bestandsanalyse & Konzeption

  • Prüfung und Bewertung vorhandener Schadstoffgutachten
  • Ergänzende Ermittlung baulicher Rahmenbedingungen (Zugänglichkeit, Bauweise, Schnittstellen)
  • Ableitung eines strukturierten Sanierungsziels
  • Erstellung eines Sanierungs- und Rückbaukonzepts inkl. Etappierung
  • Festlegung von Schutzstufen nach TRGS 524 und Anforderungen an Abschottungen und Unterdruckbereiche

Klarstellung:
Wir machen keine Laboranalysen – sondern integrieren die Ergebnisse.
Diagnostik bleibt vollständig beim Schadstoffgutachter.

 

2. Planung des Rückbaus

  • Definition und räumliche Festlegung von:
    • Schwarzbereichen
    • Weißbereichen
    • Personenschleusen
    • Materialschleusen
    • Unterdruckhaltenden Bereichen
  • Schnittstellenkoordination mit:
    • Architekt/Planer
    • Gutachtern
  • Vorgabe der Rückbauabfolge und der baulichen Voraussetzungen
  • Integration in die Gesamtbauablaufplanung
  • Kostenermittlung

Klarstellung:
Wir schreiben nicht vor, wie der Unternehmer seine Arbeitsschutzmaßnahmen technisch umsetzt.
Wir geben nur die notwendigen Rahmenbedingungen vor.

 

3. Ausschreibung & Vergabe

  • Erstellung eines eigenständigen LVs „Schadstoffsanierung“
  • Definition der Anforderungen an Qualifikation und Fachkunde des Unternehmers
  • Leistungsbeschreibung nach TRGS, GefStoffV und Abfallrecht
  • Anforderungen an Verpackung, Transportwege, Zwischenlagerung und Entsorgung
  • Prüfung von Angeboten auf fachliche Plausibilität
  • Mitwirkung bei Bietergesprächen

Klarstellung:
Wir übernehmen keine Eignungsprüfung im Sinne der Unternehmerverantwortung – nur eine fachliche Plausibilitätskontrolle.

 

4. Fachliche Begleitung & Überwachung

  • Kontrolle der Umsetzung der Planungsvorgaben
  • Stichprobenartige Überwachung von Schwarz-/Weißbereichen, Zugangskonzepten und Unterdruckhaltung
  • Kontrolle der Einhaltung von Schnittstellen
  • Teilnahme an Abnahmen und Freigaben
  • Dokumentationsprüfung

Abgrenzung:
Wir führen keine Messungen durch, sondern veranlassen diese.
Wir weisen nicht die Mitarbeiter des Unternehmers ein.

 

5. Dokumentation & Qualitätssicherung

  • Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise
  • Strukturierter Abschlussbericht:
    • Sanierungskonzept
    • Arbeitspläne der Unternehmen
    • Messprotokolle/Luftanalysen
    • Entsorgungsnachweise
    • Fotodokumentation

      Übergabe an Bauherr / Betreiber

      Empfehlungen für spätere Nutzungs- und Instandhaltungskonzept